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Römische Rechtsbegriffe

ad acta

- zu den Akten, etwas zu den Akten legen, als erledigt ansehen (Amtssprache)

bona fides

- guter Glaube

cessio legis

- Forderungsübergang kraft Gesetzes: der Übergang einer Forderung wird in einer Rechtsnorm angeordnet.

clausula rebus sic stantibus

- Vorbehaltlich, dass die Dinge so bleiben.

communis opinio

- öffentliche Meinung

constitutio

- Beschluss, Gesetz

Constitutio Criminalis Carolina

- Strafgesetzbuch: „Reichseinheitliche Peinliche Gerichtsordnung Karls V. von 1532“

conditio sine qua non

- Notwendige Bedingung. Bedeutung für die Kausalitätsprüfung im Strafrecht: dem Täter ist der Erfolg seiner Handlung nur zuzurechnen, wenn diese nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele.

contra legem

- Gegen das Gesetz

corpus delicti

Gegenstand einer Straftat

culpa lata

- grobe  Fahrlässigkeit

culpa levis

- leichte Fahrlässigkeit

culpa  levissima

- leichteste Fahrlässigkeit

culpa in contrahendo

- Verschulden bei Vertragsschluss.

 da mihi factum, dabo tibi ius

- Verfahrensregel des römischen Rechts: wenn du mir den Sachverhalt gibst, gebe ich dir das Recht. Die streitenden Parteien brauchen dem Richter nur den Sachverhalt zu schildern, nicht aber Rechtsausführungen machen, denn das Gericht kennt das Recht selber (sollte es jedenfalls kennen).

de lege ferenda

- Vom Standpunkt des zukünftigen Rechts. Nach einem Gesetz, das erst noch erlassen werden muss. 

de lege lata

- Vom Standpunkt des geltenden Rechts. Auf der Grundlage der bestehenden Gesetze.

diligentia quam in suis

- Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten. In einigen Rechtsbeziehungen gilt eine Haftungseinschränkung auf diejenige Sorgfalt, die der Schädiger auch in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

dolo facit, qui petit, quod statim redditurus est

-Arglistig handelt, wer etwas verlangt, was er sofort wieder herausgeben müsste.

dolus directus

- Unbedingter Vorsatz im Strafrecht: der Täter weiss um die Folgen seines Handeln und will den Taterfolg auch herbeiführen.

dolus eventualis

- Bedingter Vorsatz im Strafrecht: der Täter hält es für möglich, dass sein Handeln den Taterfolg herbeiführt, nimmt diesen aber billigend in Kauf.

do ut des

- Ich gebe, damit du gibst. Charakteristikum des gegenseitigen Vertrages.

ex nunc

- Ab jetzt, also mit Rechtswirkung erst für die Zukunft. Beispiel: Kündigung.

ex tunc

- Rückwirkend, also mit Wirkung auch für die Vergangenheit. Beispiel: Anfechtung eines Vertrages.

facultas alternativa

- Ersetzungsbefugnis: Berechtigung, statt der vereinbarten Leistung eine andere zu erbringen bzw. zu fordern. Beispiele: Geldersatz statt Naturalrestitution ( § 251 Abs. 2 BGB) oder Kapitalabfindung statt Rentenzahlung ( § 843 Abs. 3 BGB).

falsa demonstratio non nocet

- Eine unrichtige Bezeichnung schadet nicht. Grundsatz im Vertrags- und Verfahrensrecht, dass eine irrtümliche Falschbezeichnung unerheblich ist, wenn der Erklärungsempfänger erkennt, was gemeint war.

falsus procurator

- Vertreter ohne Vertretungsmacht. Jemand tritt im Namen eines anderen auf, ohne von diesem beauftragt zu sein oder er überschreitet die erteilte Vollmacht.

furtum usus

- Gebrauchsanmaßung: Jemand benutzt eine fremde Sache, die er aber zurückgeben will. Da er mithin den Eigentümer nicht dauerhaft enteignen will, liegt kein Diebstahl vor. Ausnahmsweise ist die Gebrauchsanmaßung strafbar bei Fahrzeugen (§ 248 b StGB) und Pfandstücken (§ 290 StGB).

in dubio mitius

- Grundsatz, dass jemand im Zweifel nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden darf.

in dubio pro reo

- im Zweifel für den Angeklagten. Bildet einen ungeschriebenen Grundsatz im Stafrecht: der Angeklagte darf nicht verurteilt werden, wenn das Gericht nicht von seiner Tatbeteiligung überzeugt ist.

in fine

am Ende (z.B. Zitat: § 353 Abs. 1 Nr. 2 in fine)

in medias res

- mitten in die Sache, auf den Punkt kommen.

inter omnes / inter pares

- nur unter den Parteien / gilt für alle

Von einer Wirkung inter pares spricht man, wenn ein Urteil nur für die beteiligten Parteien gilt. Von einer Wirkung inter omnes spricht man, wenn ein Urteil nicht nur für die beteiligen Parteien sondern darüberhinaus für jedermann gilt. Eine solche Wirkung ist die Ausnahme.

invitatio ad offerendum

- Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Stellt selbst noch keinen Vertragsantrag i.S.d. §§ 145 ff. BGB dar, so dass ein potentieller Vertragspartner nicht einfach durch Annahme den Vertragsschluss herbeiführen kann, vielmehr selbst erst ein Angebot abgeben muss. Beispiele: Schaufensterauslage, Anbringen eines Preisschildes an einer Ware; Inserat in einer Zeitung.

ipso iure

- Kraft Gesetzes. Die Rechtswirkung tritt unmittelbar ein, also ohne weiteren Rechtsakt wie Willenserklärung eines Beteiligten oder Verwaltungsakt. Beispiel: Erbanfall mit dem Tode des Erblassers.

iudex ad quem

- Bezeichnung des zuständigen Richters im Rechtsmittelrecht: der Richter, der über das Rechtsmittel zu entscheiden hat.

 iudex a quo

- Bezeichnung des zuständigen Richters im Rechtsmittelrecht: der Richter, der die angefochtene Entscheidung erlassen hat, ist oft auch zuständig für die Entgegennahme des Rechtsmittels.

iudex non calculat

- Der Richter rechnet nicht. Römischer Rechtsgrundsatz ( in realistischer Einschätzung der mathematischen Fähigkeiten eines Großteils der Juristen ), dass Rechenoperationen im Urteil nicht in Rechtskraft erwachsen (heute in § 319 ZPO gesetzlich festgeschrieben).

iura novit curia

- Das Gericht kennt das Recht (selber). Die Parteien brauchen keine Rechtsausführung machen, sondern nur den Sachverhalt vortragen. Das Gericht wendet die Rechtssätze von Amts wegen an.

ius cogens

- Zwingendes Recht. Die betreffende Rechtsnorm kann aus Gründen des Schutzes einer Partei oder des Rechtsverkehrs nicht durch Vereinbarung der Parteien abbedungen werden. Beispiel: die Haftung für vorsätzliches Handeln, § 276 Abs. 2 BGB.

ius gentium

- Das Recht (Ius) der Völker (gentes).

ius dispositivum

- Nachgiebiges Recht. Die betreffende Rechtsnorm kann von den Parteien abbedungen werden. Die meisten Vorschriften des Zivilrechts sind abdingbar.

ius divinum

-  das von Gott gesetzte Recht

ius sanguinis

- Staatsangehörigkeitsrecht: Die Staatsangehörigkeit eines Neugeborenen richtet sich nach der Abstammung, d.h. nach der Staatsangehörigkeit der Eltern.

ius soli

- Staatsangehörigkeitsrecht: Ein Neugeborenes erwirbt die Staatsangehörigkeit allein durch die Geburt im Staatsgebiet.

lex posterior derogat legi priori

- Kennzeichnet die Rangfolge unter Gesetzen: ein später erlassenes Gesetz geht dem früheren vor.

lex specialis derogat legi generali

- Spezialitätsgrundsatz: das besondere Gesetz geht den allgemeinen Gesetzen vor.

ne bis in idem

- Strafklageverbrauch: Niemand darf wegen derselben Tat zweimal verurteilt oder vor Gericht gestellt werden. Der Grundsatz ist heute auch in der Verfassung verankert, Art. 103 Abs. 3 GG.

ne ultra petita

Über das Verlangte hinaus soll der Richter nicht hinausgehen. Grundsatz im Verfahrensrecht, dass den Parteien im Zivilprozess nicht mehr zugesprochen werden darf, als sie beantragt haben (heute: § 308 ZPO).

non liquet

- Die Sache ist nicht klar. Ist im Zivilprozeß keine Klärung erreicht worden, so entscheidet das Gericht gegen diejenige Partei, die die Beweis zu führen hatte (d.h. Klageabweisung).

nulla poena sine lege

- Keine Strafe ohne Gesetz. Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit bereits vor ihrer Begehung gesetzlich bestimmt war (§ 1 StGB). Unzulässig sind also die Bestrafung ohne gesetzliche Grundlage und die rückwirkende Anwendung von Strafvorschriften. Der Grundsatz ist nunmehr auch in der Verfassung festgeschrieben (Art. 103 Abs. 2 GG).

numerus clausus

- Geschlossene Zahl. Der Begriff wird verwendet, um eine abschließende Aufzählung in einem Gesetz oder eine Zugangsbeschränkung von Bewerbern zu einem bestimmten Beruf oder Ausbildungsgang zu beschreiben.

pacta sunt servanda

- Verträge müssen eingehalten werden. Bezeichnet das Prinzip der Vertragstreue im Zivil- und Völkerrecht.

post scriptum

- Nachschrift (Abk.: P.S.)

prima facie

- Beim ersten Anschein. Bezeichnet eine Erleichterung der Beweisführung durch den Beweislastpflichtigen: wenn nach der Lebenserfahrung ein typischer Kausalverlauf vorliegt, kann der Beweis als erbracht angesehen werden. Eine vollständige Umkehr der Beweislast ist damit allerdings nicht verbunden, der Prozessgegner kann den Anscheinsbeweis vielmehr durch den Vortrag von Tatsachen erschüttern, die den Schluss auf einen anderen Kausalverlauf zulassen.

Punctum saliens

- der springende Punkt; der Kern einer Aussage (Aristoteles)

ratio legis

- Der Sinn des Gesetzes. Bei der Auslegung von Gesetzen ist nicht allein am Wortlaut zu haften, sondern u.a. auch der Sinn der Vorschrift zu erforschen.

reformatio in peius

- „Verböserung“. Im Rechtsmittelrecht: Änderung einer gerichtlichen Entscheidung zu Ungunsten des Rechtsmittelführers.

res sacrae

- die Bezeichnung der katholischen Kirche für geweihte oder gesegnete Sachen. Sie dürfen nach Weihe/Segnung nicht mehr zweckentfremdet werden. Die Verfügungsbefugnis für diese Sachen ist entsprechend beschränkt.

rubrum

- Das Rote. Bezeichnet den Urteilskopf. Dieser wurde früher mit roter Schrift geschrieben

status quo

- der (gegenwärtige) Rechtszustand

Ubi non accusator, ibi non iudex.

Wo kein Kläger, da kein Richter.

venire contra factum proprium

- Widersprüchliches Verhalten. Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ist eine Rechtsausübung unzulässig, die in Widerspruch zu eigenem früheren Verhalten steht. Beispiel: Berufung auf den Formmangel eines Rechtsgeschäfts, den man selbst (mit)verursacht hat.